Qualitätsgedanken
Wer Arzneimittel herstellt und in den Verkehr bringt, muss Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Arzneimittel die erforderliche Qualität aufweisen. Für Apotheken und pharmazeutische Unternehmen gibt es hierzu vom Gesetzgeber deutlich unterschiedliche Anforderungen.
Unsere mentop vac® Auto-Nosoden, mentop vac® Plazenta („Plazenta-Auto-Nosode“) und andere mentop vac® rund um die Geburt sowie alle übrigen Produkte, werden nach den strengen Auflagen für pharmazeutische Betriebe hergestellt.
Hinsichtlich der Räume, des Personals und der Dokumentation der Herstellung bestehen Anforderungen, die eine öffentliche Apotheke nicht erfüllen kann und für die apothekenüblichen geringen Herstellungsmengen auch nicht erfüllen muss.
Um eine Herstellungserlaubnis zu erhalten, müssen die Räume, in denen die Arzneimittel hergestellt werden, besondere Anforderungen erfüllen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Raumluftqualität. Ein Belüftungssystem sorgt für saubere Luft und einige Herstellungsschritte erfolgen bei Mentop Pharma sogar unter den besonders sauberen, kontrollierten Bedingungen von Laminar-Air-Flow-Werkbänken. Auch die Anzahl der Räume und deren Anordnung im Produktionsbereich spielt eine Rolle, um ggf. sensible Herstellungsschritte getrennt von anderen durchführen zu können. Durch regelmäßige Reinigungs- und Hygienemaßnahmen wird Sorge getragen, dass die Herstellung der homöopathischen Arzneimittel unter bestmöglichen Bedingungen geschieht.
Für pharmazeutische Betriebe mit einer Herstellungserlaubnis sind zahlreiche Positionen für leitendes Personal vorgeschrieben, die in Deutschland in der Regel mit Apothekern besetzt werden.
Die übergeordnete Verantwortung für die Herstellung und die Freigabe von Arzneimitteln hat die "Sachkundige Person", die außer dem abgeschlossenen Pharmaziestudium (oder einem entsprechenden Studienabschluss in Chemie, Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin) noch Zusatzqualifikationen haben muss.
Der Leiter der Herstellung sowie der Leiter der Qualitätskontrolle sind für die GMP-gerechte Arbeit (GMP = good manufacturing practice) in ihren Bereichen eigenverantwortlich und garantieren somit die Unabhängigkeit von Herstellung und Kontrolle.
Natürlich sind noch weitere Mitarbeiter erforderlich, um unser homöopathischen Arzneimittel fachgerecht herzustellen. Diese Mitarbeiter werden bei Mentop Pharma sorgfältig ausgewählt und nach GMP-Vorgaben regelmäßig geschult.
Die qualitätsgesicherte Arbeit von Mentop Pharma wird durch das "Certificate of GMP Compliance of a Manufactorer" (GMP-Zertifikat) bestätigt, welches in kontinuierlichen Abständen erneuert wird.
Da wir die internationalen Qualitätsanforderungen erfüllen, können wir Ihnen als Kunden auch nach 10 Jahren noch sagen, wie, woraus und womit Ihr homöopathisches Arzneimittel hergestellt wurde.
Sie als Kunde profitieren bei Ihrer Bestellung bei Mentop Pharma nicht nur von den hohen Qualitätsansprüchen, die wir erfüllen, sondern auch von unserer großen Erfahrung bei der Herstellung homöopathischer Einzelanfertigungen.
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Mentop Pharma e. K.
Inh. Kerstin Langeloh
Georg-Ohm-Str. 6/11
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Telefon: +49 4621 9596-0
Telefax: +49 4621 9596-20
E-Mail: info[at]mentop[punkt]de
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